Satzung

Die Rene S. Spiegelberger Stiftung zur Förderung junger Kunst

Präambel

Kunst darf in unserer Gesellschaft nicht nur wenigen vorbehalten sein. Junge Menschen erfahren über die Kunst eine Erweiterung ihres Horizontes und beschäftigen sich mit ihren Mitmenschen und ihrer Umwelt. Kunst stellt eine Bereicherung und Notwendigkeit für unsere Gesellschaft dar. Der Hamburger Unternehmer und Kunstsammler Rene S. Spiegelberger stiftet daher Werke seiner Sammlung zeitgenössischer Kunst zu dem Zweck, insbesondere junge Menschen aus benachteiligten Familien für die Kunst zu begeistern und junge Künstler zu fördern. Die Rene S. Spiegelberger Stiftung wurde am 11. Oktober 2007 von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg auf Basis § 80 BGB als rechtsfähige Stiftung anerkannt.

Auszug aus der Satzung

    § 1 Name, Rechtsform, Sitz

(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Rene S. Spiegelberger“. (922.51-10(2194)) (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Die Stiftung hat ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg.

    § 2 Stiftungszweck

(1) Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Kunst und Kultur. (...)
(3) Die Stiftung soll der Förderung junger Künstler sowie der Heranführung junger Menschen an die Kunst dienen. Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke insbesondere
(a) durch Aufbau und Pflege einer Kunstsammlung mit den Werken zeitgenössischer und junger Künstler.
(b) durch finanzielle und ideelle Förderung von jungen Künstlern (z.B. Stipendien, Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen),
(c) durch Durchführung und Förderung von Kunst-Veranstaltungen für junge Menschen (z.B. Ausstellungen, Führungen, Seminare, Publikationen). Die Förderung der genannten Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (...)
(5) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (...)